Die Digital Rocks GmbH, Schönhauser Allee 148, 10435 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 212635 B („Tenera“) betreibt eine (B2B) Onlineplattform unter der Domain https://app.tenera.io („Onlineplattform“). Für die Nutzung der Onlineplattform gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zwischen Tenera und dem Unternehmer (diese einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“).
1.1 Tenera ermöglicht dem Unternehmer den Zugang zur Onlineplattform und erbringt gegenüber dem Unternehmer die im entsprechenden Vertrag vereinbarten Leistungen („Services“). Die Einzelheiten der von Tenera zu erbringenden Services ergeben sich aus dem Vertrag.
1.2 Sofern Tenera dem Unternehmer online den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Onlineplattform ermöglicht, geht der Antrag auf Abschluss dieses Vertrags vom Unternehmer aus. Die Annahme oder Ablehnung eines Antrags liegt im alleinigen Ermessen von Tenera. Tenera speichert den Text des mit dem Unternehmer geschlossenen Vertrags. Tenera ist nicht verpflichtet, dem Unternehmer die Vertragstexte nach Vertragsschluss zugänglich zu machen. Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen.
1.3 Die vom Unternehmer gegenüber Tenera für die Nutzung der Onlineplattform zu entrichtende Vergütung sowie die geltenden Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem entsprechenden Vertrag zwischen den Parteien.
2.1 Tenera wird sich mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand bemühen, dem Unternehmer die Onlineplattform in einer für die Nutzung der vereinbarten Services geeigneten Weise zur Verfügung zu stellen. Tenera wird dem Unternehmer insbesondere einen Nutzeraccount („Account“) auf der Onlineplattform einrichten. Weitergehende Pflichten im Hinblick auf die Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Funktionsfähigkeit übernimmt Tenera nicht.
2.2 Tenera wird einer vom Unternehmer benannten Person auf Seiten des Unternehmers die Wahrnehmung sämtlicher jeweils bereitgestellter Funktionalitäten der Onlineplattform ermöglichen („Admin“), einschließlich der Verwaltung und Konfiguration des Accounts und der Nutzung der Onlineplattform. Der Admin ist berechtigt, über den Account unter Angabe der erforderlichen Daten weitere Admins sowie solche Personen zu benennen, die zu einer eingeschränkten Nutzung der Onlineplattform befugt sind („User“), und diesen entsprechend dem jeweiligen Rollenkonzept der Onlineplattform Nutzungs- und Zugriffsrechte zu erteilen und zu entziehen.
2.3 Tenera betreibt die Onlineplattform als Standard-Leistung für eine Vielzahl von Unternehmern und stellt diese dem Unternehmer daher in ihrer jeweils allgemein bereitgestellten Fassung zur Verfügung. Tenera ist bemüht, die Onlineplattform fortwährend weiterzuentwickeln. Soweit die Onlineplattform wesentlich zum Nachteil des Unternehmers geändert wird, wird Tenera den Unternehmer hierüber mindestens dreißig (30) Tage vorab informieren. Die Informationspflicht besteht nicht, soweit Änderungen nach vernünftiger Einschätzung von Tenera erforderlich sind, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen oder die Sicherheit der Onlineplattform, von Tenera, mit Tenera verbundenen Unternehmen, des Unternehmers oder Dritten zu gewährleisten. Soweit eine Änderung der Onlineplattform eine Änderung des Vertrags erfordert, findet Ziffer 11 Anwendung. Die Regelungen in dieser Ziffer 2.3 gelten nicht, soweit zwischen den Parteien ausdrücklich die Bereitstellung spezifischer Funktionalitäten oder Inhalte vereinbart ist.
2.4 Soweit Tenera im Rahmen der Onlineplattform die Abgabe bzw. den Empfang von Erklärungen ermöglicht, handelt Tenera stets nur als Bote. Tenera wird entsprechende Erklärungen sowie im Rahmen der Onlineplattform ermöglichte Kommunikation automatisiert jeweils an die für den Empfänger hinterlegten Kontaktdaten weiterleiten. Der Unternehmer stimmt zu, dass Tenera solcher Kommunikation des Unternehmers mit Anbietern entsprechende Erklärungen und Inhalte beifügt, um mit den Anbietern die Geltung der jeweils für deren Nutzung der Onlineplattform von Tenera verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren; beim Versand entsprechender Erklärungen über die Onlineplattform an Anbieter handelt der Unternehmer insofern als Bote von Tenera.
2.5 Tenera stellt dem Unternehmer den Zugang zur Onlineplattform am WAN-Ausgang des von Tenera verwendeten Rechenzentrums bereit. Tenera übernimmt keine Verpflichtung oder Verantwortlichkeit für die Herstellung einer Datenverbindung zu diesem WAN-Ausgang. Diese Datenverbindung und der Zugang zur Onlineplattform setzen einen Internetanschluss sowie geeignete Soft- und Hardware voraus.
2.6 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erbringt Tenera sämtliche Services gegenüber dem Unternehmer als Dienstleistungen.
2.7 Tenera ist berechtigt, seine verbundenen Unternehmen und jegliche anderen Unterauftragnehmer bei der Erbringung von Services einzusetzen.
2.2 Tenera wird einer vom Unternehmer benannten Person auf Seiten des Unternehmers die Wahrnehmung sämtlicher jeweils bereitgestellter Funktionalitäten der Onlineplattform ermöglichen („Admin“), einschließlich der Verwaltung und Konfiguration des Accounts und der Nutzung der Onlineplattform. Der Admin ist berechtigt, über den Account unter Angabe der erforderlichen Daten weitere Admins sowie solche Personen zu benennen, die zu einer eingeschränkten Nutzung der Onlineplattform befugt sind („User“), und diesen entsprechend dem jeweiligen Rollenkonzept der Onlineplattform Nutzungs- und Zugriffsrechte zu erteilen und zu entziehen.
2.3 Tenera betreibt die Onlineplattform als Standard-Leistung für eine Vielzahl von Unternehmern und stellt diese dem Unternehmer daher in ihrer jeweils allgemein bereitgestellten Fassung zur Verfügung. Tenera ist bemüht, die Onlineplattform fortwährend weiterzuentwickeln. Soweit die Onlineplattform wesentlich zum Nachteil des Unternehmers geändert wird, wird Tenera den Unternehmer hierüber mindestens dreißig (30) Tage vorab informieren. Die Informationspflicht besteht nicht, soweit Änderungen nach vernünftiger Einschätzung von Tenera erforderlich sind, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen oder die Sicherheit der Onlineplattform, von Tenera, mit Tenera verbundenen Unternehmen, des Unternehmers oder Dritten zu gewährleisten. Soweit eine Änderung der Onlineplattform eine Änderung des Vertrags erfordert, findet Ziffer 11 Anwendung. Die Regelungen in dieser Ziffer 2.3 gelten nicht, soweit zwischen den Parteien ausdrücklich die Bereitstellung spezifischer Funktionalitäten oder Inhalte vereinbart ist.
2.4 Soweit Tenera im Rahmen der Onlineplattform die Abgabe bzw. den Empfang von Erklärungen ermöglicht, handelt Tenera stets nur als Bote. Tenera wird entsprechende Erklärungen sowie im Rahmen der Onlineplattform ermöglichte Kommunikation automatisiert jeweils an die für den Empfänger hinterlegten Kontaktdaten weiterleiten. Der Unternehmer stimmt zu, dass Tenera solcher Kommunikation des Unternehmers mit Anbietern entsprechende Erklärungen und Inhalte beifügt, um mit den Anbietern die Geltung der jeweils für deren Nutzung der Onlineplattform von Tenera verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren; beim Versand entsprechender Erklärungen über die Onlineplattform an Anbieter handelt der Unternehmer insofern als Bote von Tenera.
2.5 Tenera stellt dem Unternehmer den Zugang zur Onlineplattform am WAN-Ausgang des von Tenera verwendeten Rechenzentrums bereit. Tenera übernimmt keine Verpflichtung oder Verantwortlichkeit für die Herstellung einer Datenverbindung zu diesem WAN-Ausgang. Diese Datenverbindung und der Zugang zur Onlineplattform setzen einen Internetanschluss sowie geeignete Soft- und Hardware voraus.
2.6 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erbringt Tenera sämtliche Services gegenüber dem Unternehmer als Dienstleistungen.
2.7 Tenera ist berechtigt, seine verbundenen Unternehmen und jegliche anderen Unterauftragnehmer bei der Erbringung von Services einzusetzen.
3.1 Der Unternehmer sichert zu, bei der Nutzung der Onlineplattform und der Inanspruchnahme sonstiger Services sämtliches anwendbares Recht, einschließlich des Wettbewerbs-, E-Commerce-, Datenschutz-, Steuer- und Exportkontrollrechts einschließlich des US- Exportkontrollrechts einzuhalten sowie insbesondere sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen auf eigene Kosten einzuholen und aufrechtzuerhalten. Insbesondere sichert der Unternehmer in den in dieser Ziffer 3.1 genannten Fällen zu, dass er die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften einhält. Soweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar ist, gilt dies insbesondere für die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz sowie die Betroffenenrechte nach Kapitel 3 der DSGVO.
3.2 Der Unternehmer sichert zu, Tenera keine Inhalte einschließlich von Bauplanungsunterlagen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Datenschutzerklärungen zur Verfügung zu stellen, deren Verwendung in Einklang mit Ziffer 5.2 und 5.3 zu einer Verletzung geltenden Rechts führt oder geistiges Eigentum, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, sonstige Rechte Dritter oder gegenüber Dritten bestehende Beschränkungen, insbesondere Geheimhaltungspflichten, verletzt.
3.3 Der Unternehmer sichert ferner zu,
(a) die Onlinepattform einschließlich seines Accounts ausschließlich für die Inanspruchnahme der Services zu nutzen,
(b) die Eingabe von anderen Informationen und Daten als solchen, die für die Inanspruchnahme der Services erforderlich sind, zu unterlassen,
(c) alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Sicherheit und Stabilität der Onlineplattform gefährden könnten, insbesondere nicht unbefugt Informationen oder Daten abzurufen, in die Software der Onlineplattform einzugreifen, in Datennetze von Tenera oder seiner Unterauftragnehmer einzudringen und keine Viren, Trojaner oder sonstigen Schadprogramme zu übermitteln und
(d) Benutzer-IDs und Passwörter sowie sonstige Zugangsdaten geheim zu halten, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben, durch geeignete und den aktuellen Anforderungen entsprechende Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.
3.4 Der Unternehmer wird Tenera umgehend informieren, sofern der Unternehmer von Umständen und insbesondere von Vorkommnissen Kenntnis erlangt, die darauf schließen lassen, dass die Vorgaben aus Ziffern 3.1 bis 3.3 möglicherweise nicht erfüllt sind.
4.1 Soweit der Unternehmer mit einem Anbieter einen Vertrag über den Bezug von Leistungen oder sonstige Vereinbarungen abschließt, erfolgt dies stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowohl des Unternehmers als auch des Anbieters, und es gelten ausschließlich die zwischen dem Unternehmer und dem Anbieter vereinbarten Bedingungen.
4.2 Der Unternehmer erkennt an, dass Tenera weder für die von Anbietern über die Onlineplattform bereitgestellten Inhalte und Informationen noch für die von diesen angebotenen Leistungen oder deren Handlungen verantwortlich ist und dass eine Vertrags- und/oder Leistungsbeziehung zwischen Tenera und dem Unternehmer insofern nicht zustande kommt. Insbesondere ist der Anbieter allein verantwortlich für die Erfüllung von mit dem Unternehmer geschlossenen Verträgen, die Erbringung von Leistungen, die Rechnungsstellung, die Vereinnahmung von Zahlungen sowie Mängelgewährleistung, Rückerstattungen und Rücksendungen.
5.1 Beide Parteien und ihre Lizenzgeber verbleiben Inhaber sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums und Urheberrechte, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt werden. Insbesondere verbleiben Tenera und ihre Lizenzgeber Inhaber sämtlicher Rechte an der Onlineplattform, einschließlich jeglicher Weiterentwicklungen.
5.2 Der Unternehmer räumt Tenera und seinen Unterauftragnehmern das nicht-ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare und vergütungsfreie Recht ein, die vom Unternehmer oder Dritten, denen der Unternehmer die Nutzung der Onlineplattform ermöglicht, einschließlich derjenigen Anbieter, mit denen der Unternehmer über die Onlineplattform korrespondiert, im Zusammenhang mit der Nutzung der Onlineplattform durch bzw. für den Unternehmer zur Verfügung gestellten Inhalte einschließlich von Bauplanungsunterlagen, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen und Kennzeichen, insbesondere Logos (insgesamt „Inhalte“), zum Zwecke der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag, des Betriebs der Onlineplattform, des Marketings, insbesondere des Online- und Suchmaschinenmarketings, und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und behördlicher Anordnungen zu nutzen.
5.3 Der Unternehmer räumt Tenera und seinen Unterauftragnehmern weiterhin das nicht-ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare und vergütungsfreie Recht ein, die Inhalte, insbesondere den Inhalt der Leistungsverzeichnisse und die darin enthaltenen Einzelpostenbeschreibungen bzw. deren Einheiten, Mengen und Preise, zu analysieren, zu extrahieren und zu aggregieren, und diese ausschließlich in anonymisierter bzw. aggregierter Form für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere, um den Service von Tenera zu verbessern.
6.1 Tenera haftet für und im Zusammenhang mit der Nutzung der Onlineplattform sowie der Inanspruchnahme sonstiger, in dem Vertrag vereinbarter Services durch den Unternehmer nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit nicht eine Verletzung von Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten bzw. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung von Tenera auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.
6.2 Sämtliche Schadensersatzansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gegen Tenera entstehen, verjähren spätestens innerhalb von einem (1) Jahr.
6.3 Die Haftungsbeschränkung und der Haftungsausschluss aus Ziffern 6.1 und 6.2 finden keine Anwendung, (i) soweit die Haftung nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, insbesondere nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, (ii) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (iii) im Falle von durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden an Gesundheit, Leib und Leben, (iv) bei Arglist, sowie (v) im Falle der Nichteinhaltung einer vereinbarten Garantie.
6.4 Keine der Verpflichtungen von Tenera aus dem Vertrag begründet eine zugesicherte Eigenschaft oder anderweitige Garantie. Tenera schließt jede verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss bestehende Mängel aus.
6.5 Sämtliche in Ziffer 6 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten von verbundenen Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführen, Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Unterlieferanten, Unterauftragnehmern und anderweitigen Hilfspersonen von Tenera.
6.6 Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung getroffen wurde, gilt für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche eine Beschränkung der Haftungssumme von Tenera auf 1.000.000,00 Euro.
6.7 Bei Verlust von Daten haftet Tenera nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Unternehmer für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Bestandteil der von Tenera zu erbringenden Leistungen ist.
7.1 Der Unternehmer stellt Tenera, mit Tenera verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, Schäden und Kosten (einschließlich Prozess- und Rechtsberatungskosten sowie Kosten für Gutachter) frei, die aus oder im Zusammenhang mit einem tatsächlichen oder behaupteten Verstoß des Unternehmers gegen diesen Vertrag, insbesondere gegen die Vorgaben aus Ziffern 3.1 bis 3.3, geltend gemacht werden.
7.2 Die Pflicht des Unternehmers zur Freistellung gemäß Ziffer 7.1 gilt nicht, soweit Tenera oder ein Dritter die Entstehung der entsprechenden Ansprüche, Schäden bzw. Kosten zu vertreten hat.
8.1 Der Unternehmer ist Tenera gegenüber im gleichen Umfang wie für sein eigenes Tun oder Unterlassen verantwortlich für sämtliches Tun und Unterlassen von Mitarbeitern sowie von für ihn handelnden Dritten sowie von Dritten, denen der Unternehmer die Nutzung der Services ermöglicht. Insbesondere ist der Unternehmer im vollen Umfang dafür verantwortlich, dass Dritte, denen der Unternehmer die Nutzung der Services ermöglicht, sämtliche Bedingungen des Vertrags im vollen Umfang einhalten.
8.2 Der Unternehmer steht gegenüber Tenera dafür ein, dass sämtliche Admins und User in vollem Umfang zur Nutzung der Onlineplattform im Rahmen der ihnen eingeräumten Zugriffsrechte befugt und insbesondere insoweit für den Unternehmer zur rechtsverbindlichen Vertretung berechtigt sind.
9.1 Tenera ist berechtigt, vom Unternehmer oder Dritten, denen der Unternehmer die Nutzung der Onlineplattform ermöglicht, im Zusammenhang mit der Onlineplattform zur Verfügung gestellte Inhalte zu löschen und/oder den Zugang zu solchen Inhalten zu sperren, wenn und soweit nach billigem Ermessen von Tenera im Hinblick auf die Inhalte die Anforderungen aus diesem Vertrag, insbesondere aus Ziffern 3.1 und 3.2 (Rechtmäßigkeit) nicht erfüllt sind.
9.2 Ferner ist Tenera berechtigt, vollständig oder teilweise den Zugang des Unternehmers und/oder Dritter, denen der Unternehmer die Nutzung der Onlineplattform ermöglicht, zur Onlineplattform zu sperren und/oder die Erbringung von Services nach dem Vertrag auszusetzen, sofern der Unternehmer seinen Zahlungspflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise nicht nachkommt oder seine sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag in wesentlicher Weise verletzt oder eine solche Sperrung aufgrund rechtlicher Vorgaben erforderlich ist.
10.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
10.2 Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, können beide Parteien den Vertrag mit einer vier (4)-wöchigen Frist zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
10.3 Zu den Gründen, die Tenera zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen, zählen unter anderem alle Umstände, die Tenera dazu berechtigen, den Zugang des Unternehmers zur Onlineplattform ganz oder teilweise zu blockieren oder die Bereitstellung von Services gemäß dem Vertrage auszusetzen, etwa aufgrund einer Reputationsverletzung von Tenera durch die Verletzung einer Verpflichtung aus dem Vertrag durch den Unternehmer. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt von einer Kündigung unberührt.
10.4 Die Kündigung bedarf der Textform.
11.1 Tenera ist jederzeit zur Änderung dieser AGB berechtigt. Änderungen können insbesondere zur Anpassung an das geltende Recht oder zur Umsetzung von Änderungen zur Weiterentwicklung der vertraglich vereinbarten Services erfolgen. Tenera wird dem Unternehmer geänderte Vertragsbedingungen mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor Inkrafttreten schriftlich oder in Textform mitteilen. Die geänderten Vertragsbedingungen werden wirksam, wenn der Unternehmer diesen nicht innerhalb der oben genannten Frist schriftlich oder in Textform widerspricht. Tenera wird den Unternehmer auf diese Folgen im Rahmen der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs durch den Unternehmer gegen die Vertragsänderung ist Tenera zur Kündigung des Vertrags frühestens zum mitgeteilten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vertragsänderung berechtigt, wenn Tenera dessen Fortsetzung nicht zugemutet werden kann. Sonstige Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.
11.2 Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Textform. Dies gilt auch für die Änderung der Formklausel selbst.
11.3 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Tenera, darf der Unternehmer den Vertrag bzw. seine Rechte und Pflichten hiernach nicht abtreten.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Erbringung der Services wird in der zwischen den Parteien zu treffenden Vereinbarung zum Datenschutz näher geregelt.
13.1 Der Inhalt des Vertrags sowie alle sonstigen Informationen, die einer Partei im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags mittelbar oder unmittelbar von der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden, sind vertraulich zu behandeln und nicht für außerhalb dieses Vertragsgegenstandes liegende Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe oder Offenlegung ist nur gegenüber solchen Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmern oder Beratern und deren jeweilige Mitarbeitern zulässig, die ihrerseits nicht weniger strengen Vertraulichkeitspflichten und Nutzungsbeschränkungen unterliegen als in dem Vertrag vereinbart, und die diese Informationen für die Durchführung des Vertrags benötigen.
13.2 Die Beschränkungen gemäß dieser Ziffer 13 gelten nicht, soweit die Information bereits öffentlich bekannt ist, von Dritter Seite ohne Pflichtverletzung bekannt gemacht wird oder einer gesetzlichen Pflicht bzw. gerichtlicher / behördlicher Anordnung zur Offenlegung unterliegt. Ferner ist Tenera berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Unternehmer in marktüblicher Weise (auch als Referenz) öffentlich, insbesondere auf der Website von Tenera und auf Plattformen wie LinkedIn, zu benennen.
13.3 Die Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß dieser Ziffer 13 gilt für drei (3) Jahre über die Beendigung des Vertrags hinaus.
14.1 Soweit Tenera dem Unternehmer bestimmte Funktionen oder sonstige Services im Zusammenhang mit der Onlineplattform als Test- oder ähnliche Versionen zur Verfügung stellt („Testversionen“), stellt Tenera diese jeweils im „Istzustand“ bereit. Zur Gewährleistung bestimmter Funktionalitäten oder sonstiger Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit, ist Tenera nicht verpflichtet. Tenera kann jederzeit nach seinem alleinigen Ermessen, ohne vorherige Ankündigung und ohne Begründung, eine aktualisierte oder geänderte Fassung der Testversion zur Verfügung stellen oder die Zurverfügungstellung der Testversion einstellen und den Vertrag insoweit kündigen.
14.2 Tenera schließt jede Gewährleistung und Haftung für und im Zusammenhang mit der Nutzung der Testversion vereinbarter Services durch den Unternehmer aus. Die Haftung von Tenera für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle des arglistigen Verschweigens von Mängeln bleibt unberührt.
14.3 Sämtliche in dieser Ziffer 14 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten von verbundenen Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführen, Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Unterlieferanten, Unterauftragnehmern und anderweitigen Hilfspersonen von Tenera.
15.1 Die Berechnung einer Dienstleistung erfolgt auf Basis der Dienstleistungssätze eines erteilten Auftrags bzw. der Auftragsbestätigung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand.
15.2 Die Berechnung von Stundensätzen erfolgt pro angefangener Stunde. Der Tagessatz beinhaltet eine Dienstleistungszeit von sechs Stunden. Weitere Leistungen werden je angefangener Stunde zum erweiterten Stundensatz berechnet.
15.3 Es ist Tenera grundsätzlich gestattet, Subunternehmer mit Pflichten aus dem Vertrag zu betrauen. Der Unternehmer kann einer Verpflichtung von Subunternehmern nur aus wichtigem Grund widersprechen. Tenera haftet für Subunternehmer wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen.
15.4 Im Rahmen der Auftragsprogrammierung oder einer Entwicklungspartnerschaft richtet sich der Umfang der Leistung nach der Leistungsbeschreibung, die das Angebot beinhaltet oder die dem Angebot als Anlage beigefügt ist. Die Leistungsbeschreibung wird vorab von Tenera zusammen mit dem Unternehmer erstellt. Der Unternehmer muss diese formal freigeben. Eine hierüber hinausgehende Funktionalität der Softwareanpassung sowie einen Leistungserfolg schuldet Tenera nicht.
15.5 Sämtliche Rechte stehen Tenera zu. Hierzu zählen neben der Tenera Software einschließlich deren Quellcodes insbesondere Know-how, Versuchs- und Entwicklungsberichte, Anregungen, Ideen, Entwürfe, Gestaltungen, Zeichnungen, Vorschläge, Muster, Modelle und Algorithmen als auch die Marken, Urheber- und Urhebernutzungsrechte sowie weitere gewerbliche Schutzrechte von Tenera.
16.1 Der Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.
16.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen des Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrags.
16.3 Auf den Vertrag und die aus dem Vertrag zwischen den Parteien entstehende Geschäftsbeziehung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss aller internationalen und supernationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG), Anwendung.
16.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder aufgrund des Vertrages und/oder im Hinblick auf die Gültigkeit des Vertrages ergeben, ist Berlin. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin.